Sie benötigen die Sachkunde für Ihren Hund?
Dann melden Sie sich bei mir. Ich bin vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt beauftragt, die praktische Prüfung für den Sachkundenachweis nach § 9 HundeG LSA i.V. m. § 7 HundeVO LSA abzunehmen.
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Wieso, weshalb, warum die Sachkunde?
Ziele sind der Tierschutz und eine bessere Prävention vor Beißattacken. Weitere Infos zum sachsen-anhaltinischen Hundegesetz finden Sie HIER (Link Landesverwaltungsamt: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/sachkundenachweis/)
Erbringen eines Sachkundenachweises
Als Voraussetzung für die Haltung von als gefährlich eingestuften Hunden muss der Hundehalter die Kenntnisse und Fähigkeiten zum Halten beziehungsweise Führen eines solchen Hundes nachweisen. Hierbei muss der Halter eine theoretische und praktische Prüfung bestehen. Der theoretische Teil wird vom Landesverwaltungsamt abgenommen. Die Fragen finden Sie hier: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/sachkundenachweis/
Auf einen Blick:
Termin | Nach VereinbarungDauer | ca. 60 Minuten
Ort | Trainingsgelände
Voraussetzungen | Nachweis Haftpflichtversicherung & Impfausweis, bestandene schriftliche Sachkundeprüfung
Prüferin | Nadine Liebert
Sachverständige Person für die Abnahme von Sachkundeprüfungen gemäß §9 GefHuG (Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren) für das Land Sachsen Anhalt.
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Sie sind interessiert an diesem Angebot? Lernen wir uns kennen!
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Telefonisch: 0178 3564746 | E-Mail: info@hundecouch.org